20.06.2010
BMWi legt Entwurf einer geänderten Amateurfunkverordnung vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15. Juni 2010 den ersten Entwurf einer geänderten Amateurfunkverordnung vorgelegt.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass ein Amateurfunkzeugnis der Klasse A erst dann erworben werden kann, wenn der Bewerber im Besitz eines Zeugnisses der Klasse E ist. Außerdem soll die Möglichkeit der Wiederholungsprüfung gestrichen werden. Bei Nichtbestehen einer Prüfung soll nach dem Willen der Behörde künftig die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Die Gebühren für die Prüfung und die Zuteilung von Rufzeichen sollen gesenkt werden; deren Höhe wird jedoch voraussichtlich erst im Herbst dieses Jahres festgelegt.
Ferner ist vorgesehen, dass Inhaber eines Klubstations-Rufzeichens künftig auch Ausbildungsfunkbetrieb durchführen dürfen.
Weitere Änderungen beziehen sich auf die Anerkennung ausländischer Amateurfunkzeugnisse und Regelungen für die Übertragung digitaler Sprache (z.B. ´nach dem "D-Star"-Verfahren).
Regelungen zu einer neuen "Einsteigerklasse" (der sogenannten "Klasse K") sind in dem Verordnungs-Entwurf erwartungsgemäß nicht enthalten. Sie werden frühestens im kommenden Jahr erwartet.
Der vollständige Wortlaut des Entwurfs der Amateurfunkverordnung kann im Internet unter www.agz-ev.de/recht/rechtsnormen/agz-version/Entwurf_AFuV-Aenderung_2010-06-15.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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