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RegTP Hamburg erteilte befristete SSB-Genehmigung

Die RegTP-Außenstelle Hamburg hat dem "Funkorganisationsteam Hannover und Umgebung" (F.O.T.H.) eine auf drei Tage befristete Frequenzzuteilung für SSB-Betrieb erteilt. Anlass dafür war eine Präsentation des F.O.T.H. auf der dreitägigen Veranstaltung "Tag der Niedersachsen" in Lüneburg.

Die befristete Frequenzzuteilung erlaubte es dem F.O.T.H., auf seinem Ausstellungsstand in Lüneburg in der Zeit vom 15. bis 17.06. "die Frequenzen des CB-Funks für SSB-Betrieb zu nutzen". Die Zuteilung umfaßte die CB-Kanäle 1 bis 40 (!) mit einer Sendeleistung von 4 Watt (PEP). Als Geräte waren zwei Stabo-Feststationen XF 9082 erlaubt.

Die Behörde erhob für die Ausstellung der befristeten Frequenzzuteilung eine Gebühr von 125 DM.

Ein neuer konkreter Termin für die Freigabe von SSB für die Allgemeinheit ist zur Zeit nicht abzusehen.

- wolf -

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