20. 05. 2004
Neue Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge für 2003 und 2004 festgelegt
Das Wirtschaftsministerium hat am 13. Mai 2004 in einer neuen "Frequenzschutzbeitragsverordnung" die Frequenznutzungsbeiträge und die EMV-Beiträge für die Jahre 2003 und 2004 festgelegt.
Für den CB-Funk werden aufgrund seiner Allgemeinzuteilung für die Jahre 2003 und 2004 keine Beiträge erhoben. Ausgenommen sind stationäre CB-Funkanlagen mit einer Einzelfrequenzzuteilung für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 in den sogenannten "Schutzzonen". Für solche CB-Funkanlagen gelten folgende Beitragssätze:
für das Jahr 2003:
Frequenznutzungsbeitrag: 13,50 Euro; EMV-Beitrag: 3,40 Euro
für das Jahr 2004: Frequenznutzungsbeitrag: 13,80 Euro; EMV-Beitrag:
2,50 Euro
(Vergleich: Im Jahre 2002 betrug der Frequenznutzungsbeitrag für den CB-Funk 12,80 Euro und der EMV-Beitrag 4,01 Euro.)
Funkamateure werden für die Jahre 2003 und 2004 mit folgenden Beiträgen zur Kasse gebeten:
für das Jahr 2003:
Frequenznutzungsbeitrag: 3,70 Euro; EMV-Beitrag: 20,90 Euro
für das Jahr 2004: Frequenznutzungsbeitrag: 2,90 Euro; EMV-Beitrag:
18,90 Euro
(Vergleich: Im Jahre 2002 betrug der Frequenznutzungsbeitrag für den Amateurfunk 3,20 Euro und der EMV-Beitrag 15,34 Euro.)
Die Höhe des Frequenznutzungsbeitrags und des EMV-Beitrags muss von der Behörde für jedes Jahr neu ermittelt und in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Bisher gab es für die Frequenznutzungsbeiträge und die EMV-Beiträge zwei getrennte Rechtsverordnungen. Diese sind jetzt in einer einzigen Verordnung zusammengefasst worden.
Der vollständige Wortlaut der neuen "Frequenzschutzbeitragsverordnung" kann im Internet unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0958.pdf eingesehen werden.
- wolf -
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