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Frequenznutzungsbeiträge: Die RegTP bittet zur Kasse...

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat damit begonnen, die CB-Funk-Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 1998 und 1999 zu kassieren. Dazu verschickt die Behörde an jeden CB-Funker, der ein oder mehrere CB-Funkgeräte angemeldet hat, einen so genannten "Beitragsbescheid". Das ist eine Art "Rechnung", in der der Beitragszeitraum, die Art des Beitrags sowie der zu zahlende Gesamtbetrag festgesetzt sind.

Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist die "Frequenznutzungsbeitragsverordnung". In dieser Verordnung ist festgelegt, dass jeder "Inhaber einer Frequenzzuteilung" einen jährlichen Frequenznutzungsbeitrag zahlen muss. Die Höhe dieses Beitrages wird jährlich neu bestimmt; für die Jahre 1998 und 1999 beträgt er 54 DM pro Jahr.

Inhaber von "allgemeinen Frequenzzuteilungen", also z.B. Betreiber von 40-Kanal-FM-CEPT-Geräten, brauchen keinen Frequenznutzungsbeitrag zu zahlen.

Wer Einwände gegen den Beitragsbescheid geltend machen will, kann Klage beim Verwaltungsgericht Köln erheben. Die Klage muss innerhalb einer Frist von einem Monat beim Verwaltungsgericht eingegangen sein. Die Monatsfrist beginnt nicht mit dem Datum, das im Kopf des Beitragsbescheides angegeben ist, sondern normalerweise mit dem dritten Tage nach dem Datum des Poststempels.

Wir empfehlen CB-Funkern, die gegen den Beitragsbescheid klagen wollen, vor der Klageerhebung unbedingt den Rat einer rechtskundigen Person einzuholen.

- wolf -

 

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