19.11.2009
TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2005, 2006 und 2007 festgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat mit Wirkung vom 20. November 2009 die Frequenznutzungsbeiträge ("TKG-Beiträge") und EMVG-Beiträge für die Jahre 2005 und 2006 und 2007 festgelegt.
Für das Jahr 2005 hatte das Ministerium bereits im Mai 2005 Gebührensätze veröffentlicht, die jetzt teilweise geändert wurden. Für den Amateurfunk und den CB-Funk sind die Beiträge für das Jahr 2005 jedoch unverändert geblieben. Sie betragen für den Amateurfunk 21,30 Euro (2,40 TKG-Beitrag, 18,90 Euro EMVG-Beitrag) und für den CB-Funk 14,00 Euro (11,70 Euro TKG-Beitrag, 2,30 Euro EMVG-Beitrag).
Wichtig: Der CB-Funk ist seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung weitgehend beitragsfrei. Die genannten Beiträge beziehen sich nur auf die (wenigen) Inhaber von Einzelfrequenzzuteilungen für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 mit ortsfesten Funkstellen innerhalb der sog. Schutzzonen.
Für die Jahre 2006 und 2007 wurden die Beiträge neu festgelegt. Sie betragen für den Amateurfunk für das Jahr 2006 20,81 Euro (3,41 Euro TKG-Beitrag und 17,40 Euro EMV-Beitrag) und für das Jahr 2007 22,71 Euro (6,55 Euro TKG-Beitrag, 16,16 Euro EMVG-Beitrag).
Der CB-Funk ist in den Beitragstabellen für die Jahre 2006 und 2007 nicht mehr enthalten.
Grundlage für diese Beitragssätze ist die "Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung", die am 19. November 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Die Höhe der Frequenznutzungs- und des EMVG-Beiträge muss vom BMWi für jedes Jahr neu ermittelt und in der Frequenzschutzbeitragsverordnung festgelegt werden. Verwaltungsgerichte hatten in der Vergangenheit mehrfach Beitragsbescheide aufgehoben, weil die Bemessung der Beitragshöhe in der zugrunde liegenden Beitragsverordnung fehlerhaft war (das Funkmagazin berichtete mehrfach).
- wolf -
Nachtrag: Der volle Wortlaut der Beitragsverordnung ist im Internet unter http://bit.ly/beitragsvo zu finden.
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