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Funkamateur wegen Verstoßes gegen das Abhörverbot verurteilt

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 29. April 2002 einen Funkamateur wegen Verstoßes gegen das "Abhörverbot" verurteilt. Dies meldet der Amateurfunkverband AGZ unter Berufung auf den Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel.

Der Funkamateur hatte im November vergangenen Jahres auf der Freizeitmesse "Hobby und Electronic" in Stuttgart einen Scanner gekauft. Nach dem Verlassen der Messehallen wurde er - noch mit dem Gerät in der Hand - von der Polizei kontrolliert. Die Polizei stellte fest, dass auf dem Scanner zwei Frequenzen des Flugfunks einprogrammiert waren. Sie beschlagnahmten das Gerät und stellten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Abhörverbot.

Vor Gericht erklärte der Funkamateur, dass er mit dem Scanner keinen Flugfunk abgehört habe und die Flugfunkfrequenzen auch nicht von ihm einprogrammiert worden seien. Er halte es aber für legal, den Flugfunk abzuhören, zumal er Flugschüler sei und sich auf die Prüfung zum Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst vorbereiten wollte.

Das Gericht teilte diese Ansicht nicht und verurteilte den Funkamateur zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Der Scanner wurde eingezogen. Der Funkamateur hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

- wolf -

 

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