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BMWA: Gleichberechtigte Anhörung aller CB-Vereinigungen gesichert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sieht es als sichergestellt an, dass "neben dem DAKfCBNF auch die anderen CB-Funk-Vereinigungen bei anstehenden den CB-Funk betreffenden Regelungen gleichberechtigt gehört werden". Dies hat das Ministerium der freien CB-PR-Sysop-Vereinigung Regio-Net-DL mitgeteilt.

Ein Sprecher von Regio-Net-DL hatte im Januar dieses Jahres in einem Brief an das Ministerium beklagt, dass der DAKfCBNF nur die Interessen seiner Mitglieder vertrete, nicht aber "die Mehrheit der CB-Funker in der Öffentlichkeit". Man befürchte bei Regio-Net-DL, dass "der DAKfCBNF im Alleingang Regelungen durchsetzen möchte, die die eigene Position des DAKfCBNF stärken und anderen Gruppierungen schaden". Außerdem habe man "Zweifel an den Mehrheitsverhältnissen, die diesem Verein als Alleinvertretung die 'Legitimation' geben sollen".

Das Ministerium antwortete am 11. März 2003 unter anderem folgendes:

"Zum dem von Ihnen angesprochenen Problem der Vertretung der CB-Funker gegenüber der Frequenzverwaltung der Bundesrepublik Deutschland möchte ich unterstreichen, dass sich die Zusammenarbeit mit dem DAKfCBNF e.V. auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Bundestags gem. Drucksache 9/2274 grundsätzlich bewährt hat. Tatsache bleibt, dass die Gründung des Arbeitskreises insbesondere darauf ausgerichtet war, die Interessen möglichst vieler CB-Funkvereinigungen zu bündeln und als Ansprechpartner gegenüber dem damaligen Bundesminister für Post und Fernmeldewesen bei der Erarbeitung zukünftiger Regelungen zur Verfügung zu stehen.

Dies gilt auch weiter angesichts veränderter struktureller Zuständigkeiten für den Bereich der Telekommunikation. Insofern kann und wird der DAKfCBNF auch zukünftig nur eine beratende Funktion gegenüber der Frequenzverwaltung in Deutschland (RegTP) ausüben und nicht, wie von Ihnen ausgeführt, Regelungen im Sinne des Telekommunikationsgesetztes (TKG) erarbeiten und durchsetzen.

Ich bin mir jedoch angesichts der von Ihnen geschilderten Situation bewußt, dass sich nicht alle CB-Funker vom DAKfCBNF in ihrer spezifischen Interessenlage vertreten sehen. Im Hinblick auf zu treffende Festlegungen über Frequenzzuteilungen und deren Nutzungsbedingungen werden wie bisher auch zukünftig die rechtlichen Vorgaben des gemäß Paragraph 47 TKG (BGBl. Teil I Nr. 39 vom 31. Juli 1996) strikt eingehalten. Damit wird sichergestellt, dass neben dem DAKfCBNF auch die anderen CB-Funkvereinigungen bei anstehenden den CB-Funk betreffenden Regelungen gleichberechtigt gehört werden."

(Ende des Zitats)

Der vollständige Wortlaut des Regio-Net-DL-Schreibens und des Antwortschreibens des BMWA kann im Internet unter
www.regio-net-dl.de/pub/schreiben_rndl.pdf
bzw.
www.regio-net-dl.de/pub/antwort_bmwa.pdf
eingesehen werden.

- wolf -

 

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