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Wirtschaftsministerium veröffentlicht neue Gesetzentwürfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes veröffentlicht. Außerdem hat das Ministerium den Entwurf einer Rechtsverordnung vorgelegt, bei der es um den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern geht.

Von der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind in erster Linie Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit betroffen. Sie sollen in Zukunft einen "Telekommunikationsbeitrag" zahlen. Für CB-Funker wird die geplante Gesetzesänderung des TKG nach bisherigem Kenntnisstand keine Auswirkungen haben.

Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des BMWi unter
www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKGAendG1.pdf downgeladen werden.

Der zweite vorgelegte Entwurf betrifft die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder". Darin wird geregelt, unter welchen Umständen ortsfeste Funkstellen eine sogenannte "Standortbescheinigung" der RegTP benötigen. (In der "Standortbescheinigung" sind u. a. Sicherheitsabstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern festgelegt.)

Ortsfeste CB-Funk-Anlagen sind davon nur dann betroffen, wenn sie eine "äquivalente isotrope Strahlungsleistung" (EIRP) von 10 Watt oder mehr aufweisen oder wenn sie zusammen mit anderen Sendeanlagen an einem Standort betrieben werden und dadurch eine Gesamtstrahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht wird.

Im Verordnungsentwurf heißt es dazu:

§ 4
Standortbescheinigung

(1) Eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur betrieben werden, wenn eine gültige Standortbescheinigung vorliegt. Das gleiche gilt für eine ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt, die an einem Standort mit einer Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt oder mehr errichtet wurde, oder wenn durch die hinzukommende Funkanlage die Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) erreicht oder überschritten wird.

Die Erteilung einer Standortgenehmigung (für eine "zu bewertende Sendeantenne") wird voraussichtlich 165 Euro kosten, sofern keine zusätzlichen Messungen vor Ort erforderlich sind.

Der vollständige Entwurf dieser Rechtsverordnung ist auf der BMWi-Homepage unter
www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/BEMFV.pdf zu finden.

Unabhängig von den jetzt vorgestellten Entwürfen hat die Bunderegierung angekündigt, dass das Telekommunikationsgesetz im nächsten Jahr grundlegend überarbeitet und novelliert werden soll. Wie diese Änderungen im Detail aussehen werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt.

- wolf -

Nachtrag: Die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" ist am 8. Mai 2002 von der Bundesregierung beschlossen worden. Um Rechtskraft zu erlangen, muss sie noch vom Bundesrat gebilligt werden.

 

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