19. 02. 2005
Neue Amateurfunkverordnung in Kraft getreten
Am 19. Februar 2005 ist eine neue Amateurfunkverordnung in Kraft getreten. Hier die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Die bisherige AFu-Zeugnisklasse 3 wird künftig als Zeugnisklasse E bezeichnet.
Die bisherigen AFu-Zeugnisklassen 1 und 2 sind in der Zeugnisklasse A aufgegangen. Morseprüfungen können weiterhin freiwillig abgelegt werden.
Inhabern eines AFu-Zeugnisses der Klasse E steht zusätzlich zu den bisherigen Frequenzbereichen 144-146 MHz und 430-440 MHz der Bereich 10,0-10,5 GHz zur Verfügung. Die höchstzulässige Strahlungsleistung für die Klasse E bleibt auf <10 Watt (EIRP) beschränkt.
Die Verbindung von Amateurfunkstellen mit Telekommunikationsnetzen ist ausdrücklich gestattet, sofern die telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Bisherige Amateurfunkzeugnisse der Klasse 3 sind denen der Klasse E gleichgestellt. Alle anderen bisherigen Amateurfunkzeugnisse sind denen der Klasse A gleichgestellt. Alle "alten" Amateurfunkzulassungen und -genehmigungen behalten ihre Gültigkeit.
Der volle Wortlaut der neuen Amateurfunkverordnung kann in Internet unter www.darc.de/aktuell/afuv.pdf heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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