01. 02. 2007
DAKfCBNF-Tagung: Zutritt nur nach behördlicher Überprüfung
An der diesjährigen Frühjahrstagung des DAKfCBNF am 28. April in Ebermannstadt dürfen nur solche Gäste teilnehmen, die sich einer vorherigen "Überprüfung der zuständigen Behörde" unterzogen haben. Dies geht aus einem Anmeldeformular hervor, das der Verein im Internet unter www.dakfcbnf.org/documents/Ba-Z-G.pdf bereitgestellt hat.
Teilnahmewillige Gäste müssen in dem Formular außer ihren Personaldaten auch angeben, um welche Uhrzeit sie an- und wieder abreisen. Der Verein weist außerdem darauf hin, dass (Zitat:) "für einen Zutritt zu den Veranstaltungen terminiert ein gültiges Personaldokument zwingend erforderlich ist und der Veranstalter es sich vorbehält, stichprobenartige Kontrollen entsprechend durchführen zu lassen oder selbst durchzuführen (...)".
Eine ähnliche Anmeldeprozedur hatte der DAKfCBNF bereits im vergangenen Jahr bei seiner Frühjahrstagung in Herleshausen verlangt. Diese Tagung fand in Anwesenheit von Polizeibeamten und unter dem Protest von Demonstranten statt (das Funkmagazin berichtete).
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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