Wirtschaftsministerium
veröffentlicht neuen AFu-Verordnungs-Entwurf
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat am 18. Februar 2003 einen Arbeitsentwurf für eine neue Amateurfunkverordnung veröffentlicht.
In der neuen Verordnung sollen nach Angaben der Behörde insbesondere die Verantwortlichkeiten für "besondere Amateurfunkstellen, die für die Benutzung durch die allgemeine Amateurfunk-Öffentlichkeit bestimmt sind", neu geregelt werden. Außerdem sollen die Vorschriften "dem technischen Fortschritt und den internationalen Gegebenheiten angepasst" werden.
Der Verordnungs-Entwurf kann im Internet unter www.agz-ev.de/recht/gesetze/pdf/afuv-entwurf-2003.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.
Das BMWA bietet "Vertretern der beteiligten Fachkreise und Verbände" die Möglichkeit, bis zum 30. April 2003 zu dem neuen Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sollen an folgende Anschrift geschickt werden:
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Referat VII A 5
Scharnhorststraße 34
10115 Berlin
E-Mail: afuv-entwurf@bmwa.bund.de
- wolf -
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