17.12.2009
Amateurfunk: Ab sofort 750 Watt im Bereich 7100-7200 kHz zulässig
Inhaber der Amateurfunk-Zeugnisklasse A dürfen den Frequenzbereich 7100 bis 7200 kHz ab sofort mit einer max. Sendeleistung von 750 Watt (PEP) nutzen. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur hervor, die am 16. Dezember 2009 im Amtsblatt der Behörde veröffentlicht wurde. Bisher war in diesem Teilbereich des 40-Meter-Amateurfunkbandes nur eine max. Sendeleistung von 250 Watt (PEP) zulässig.
Die Mitteilung der Bundesnetzagentur hat folgenden Wortlaut (Zitat):
Mitteilung Nr. 621/ 2009
Amateurfunkdienst;
Nutzung des Frequenzbereichs 7100 - 7200 kHz mit höherer LeistungDie am 21. Juli 2009 in Kraft getretene Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (BGBl. I Nr. 41 S. 1809) sieht für die Nutzung des Frequenzbereichs 7100 - 7200 kHz den Amateurfunkdienst als primären und jetzt noch einzigen Funkdienst vor. Damit ergibt sich die Möglichkeit, auch die im Amateurfunkdienst vorgesehene maximale Sendeleistung auszuschöpfen, sofern dies im Sinne des Experimentiercharakters des Amateurfunkdienstes erforderlich ist.
Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Vorgriff auf die noch anzupassenden Bestimmungen über den Amateurfunkdienst festgelegt, dass Funkamateure, die Inhaber der Amateurfunk-Zeugnisklasse A und einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst sind, den Frequenzbereich 7100 - 7200 kHz ab sofort mit einer Spitzenleistung (PEP) von 750 Watt nutzen dürfen. Es wird darauf hingewiesen, diese Regelung sensibel anzuwenden, Störungen zu vermeiden und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.
225-9
(Ende des Zitats)
Für Inhaber der Zeugnisklasse E gibt es keine Änderungen. Sie dürfen das 40-Meter-Band nach wie vor nicht nutzen.
- wolf -
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