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17.08.2013

Umweltministerium veröffentlicht "Strahlenbericht" für das Jahr 2011

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 12. Juli 2013 seinen Jahresbericht über "Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2011" vorgelegt.

Der Bericht befasst sich in erster Linie mit der Strahlenbelastung durch "ionisierende Strahlung" (z.B. Radioaktivität), enthält jedoch auch Informationen über "nichtionisierende Strahlung", also z.B. elektromagnetische Felder, wie sie von Funkanlagen erzeugt werden.

Zum Thema "nichtionisierende Strahlung" verweist der Bericht auf die internationalen, auch in Deutschland geltenden ICNIRP-Grenzwerte, die "auf wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsrisiken beruhen und auf internationaler Ebene unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse erstellt wurden". Die Gültigkeit dieser Grenzwerte werde regelmäßig vom Bundesamt für Strahlenschutz überprüft und habe sich auch im Jahre 2011 bestätigt.

Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von hochfrequenten Feldern unterhalb der Grenzwerte seien auch 2011 Gegenstand kontroverser Diskussionen gewesen. Dabei sei es insbesondere um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen durch "nicht-thermische" Effekte des Mobilfunks gegangen. Solche Effekte (zum Beispiel Kraftwirkungen auf einzelne Zellen) seien zum Teil gut untersucht, sie würden im Frequenzbereich des Mobilfunks aber erst bei hohen Intensitäten auftreten. Bei niedriger Intensität seien gesundheitliche Beeinträchtigungen durch nicht-thermische Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung wissenschaftlich nicht nachgewiesen worden. Auch das "Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm", das im Jahre 2008 abgeschlossen wurde, habe sich mit dieser Frage mit insgesamt 54 Forschungsprojekten befasst. Hinweisen auf mögliche Effekte unterhalb der Grenzwerte sei dort in Wiederholungsstudien nachgegangen worden; sie hätten nicht bestätigt werden können. Forschungsbedarf bestehe noch hinsichtlich möglicher Langzeitrisiken bei Handy-Nutzungszeiten von mehr als zehn Jahren und zu der Frage, ob Kinder empfindlicher auf elektromagnetische Felder reagieren als Erwachsene.

Der "Strahlenbericht" muss jährlich vom Umweltministerium zur Unterrichtung des Bundestages und des Bundesrates erstellt werden. Der jetzt vorgelegte Bericht für das Jahr 2011 wurde als Bundestagsdrucksache 17/14395 veröffentlicht und kann im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/143/1714395.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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