17.08.2008
Österreich: Lockerung der CB-Bestimmungen "derzeit" nicht möglich...
Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sieht "derzeit keine Möglichkeit", die restiktiven CB-Funk-Bestimmungen in Österreich zu ändern. Dies teilte das Ministerium dem Präsidenten der österreichischen CB-Funk-Vereinigung ACBA, Heinz Kolb, im April dieses Jahres mit.
Heinz Kolb hatte in einem Schreiben an das BMVIT darauf hingewiesen, dass zahlreiche europäische Länder ihre CB-Funk-Vorschriften gelockert und zusätzliche Modulationsarten freigegeben haben. In Österreich habe sich dagegen seit 24 Jahren nichts geändert. Er bat um Mitteilung, "ob und wann mit einer Änderung der diesbezüglichen Verordnung über die generelle Bewilligung von CB-Funkanlagen gerechnet werden kann bzw. welche Hindernisse dieser Änderung entgegen stehen würden".
Die Behörde antwortete am 10. April 2008 wie folgt (Zitat):
Sehr geehrter Herr Mag. Kolb!
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bedankt sich für Ihre Anfrage und erlaubt sich wie folgt Stellung zu nehmen:
Der Standard für CB-Funk ist seit 24 Jahren gültig. Bisher war auf internationaler Ebene kein ernsthaftes Interesse erkennbar, diesen Standard grundlegend zu ändern.
Verfolgt man die europäische Entwicklung des CB-Funk Bereichs, so zeigt gerade dieser Standard, welche Auswirkungen es haben kann, wenn durch nationale Ausnahmen das Regelungsziel eines Standards konterkariert wird. Seien es die unterschiedlichen zusätzlichen Frequenzzuweisungen wie sie in UK und D stattgefunden haben, oder die vom Standard abweichenden Modulationsarten.
Ebenso ist der CB-Funk nicht wirklich in allen Ländern generell bewilligt, sondern vielmehr auch noch mit Gebühren oder administrativen Auflagen verbunden. Wie Sie sehen, für eine "Europäische Idee" eine ziemlich große Vielfalt an Auslegungen.
Die Funkschnittstelle FSB-LN001 weist neben den grundlegenden Anforderungen wie Frequenzbereich, Modulationsart und maximal zulässige Sendeleistung auch auf den entsprechenden Standard ETSI EN 300.135 hin. Dieser Standard ist eindeutig und sieht keine Ausnahmen vor.
Auf internationaler Standardisierungsebene (ETSI) wird derzeit grundlegend diskutiert, die betreffenden Standards zu überarbeiten bzw. neu zu fassen. Diese Entwicklung verfolgt das BMVIT mit Interesse. Wie lange dieser Prozess dauern wird, ist aus heutiger Sicht noch nicht erkennbar. Sobald entsprechende internationale Lösungen gefunden sind, wird der Sachverhalt neuerlich vom BMVIT geprüft und danach die Frage der Änderung der entsprechenden Funkschnittstelle einer Entscheidung zugeführt werden.
Das BMVIT sieht derzeit keine Möglichkeit, die Funkschnittstelle FSB-LN001 und die generelle Bewilligung zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
.....
(Ende des Zitats - Quelle: www.acba.info/Home/Geschichte/tabid/57/Default.aspx)
Gemäß der "Generellen Bewilligung" (entspricht etwa der deutschen "Allgemeinzuteilung") dürfen in Österreich nur solche CB-Funkanlagen errichtet und betrieben werden, deren Konstruktion ausschließlich einen Betrieb im Rahmen der Schnittstellenbeschreibung FSB-LN001 ermöglicht. In dieser Schnittstellenbeschreibung ist u.a. festgelegt, dass die Geräte der Norm EN 300135 und der CEPT-Empfehlung T/R 20-09 entsprechen müssen. Diese Norm und die CEPT-Empfehlung beziehen sich nur auf CB-Funk-Betrieb auf 40 Kanälen in der Modulationart FM.
Nach bisheriger Auffassung des BMVIT ist damit auch der Betrieb von umschaltbaren sog. "Multinormgeräten" in Österreich unzulässig - selbst dann, wenn diese nur nur in der Einstellung "40 Kanäle/FM" betrieben werden.
- wolf -
Siehe dazu eine Mitteilung auf der Homepage der ACBA unter www.acba.info/Home/Geschichte/tabid/57/Default.aspx
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