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Hobbyfunk-News


17. 05. 2007

ECBF-Logo: Einstweilige Verfügung gegen die DFA

Die "ECBF Brüssel" hat am 10. Mai 2007 beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt. Dies berichtet die DCBO.

Mit der einstweiligen Verfügung wird der DFA untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF mit dem Zusatz "Mitglied der" zu benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht der DFA ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Der Streitwert beträgt 25.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens wurden der DFA auferlegt.

Die DFA hat das ECBF-Logo sowie den beanstandeten Zusatz inzwischen von ihrer Homepage entfernt. Einer vorherigen Aufforderung, das Logo freiwillig zu entfernen, war die DFA nicht nachgekommen.

- wolf -

Weitere Infos zum Rechtsbegriff "Einstweilige Verfügung":
www.rechtspraxis.de/einstweiligeVerf.htm

 

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