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Hobbyfunk-News


17.05.2014

Polizeifunk abgehört: 500 Euro Geldstrafe

Weil er den Polizeifunk abgehört hatte, wurde ein 61-jähriger Rentner aus Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.

Der Rentner, der in der Presse als "Hobbyfunker" bzw. "Amateurfunker" bezeichnet wird, hatte im vergangenen Jahr auf offener Straße offenbar mit einem Handfunkgerät oder Scanner lautstark dem Sprechfunkverkehr der Düsseldorfer Polizei zugehört. Ein Passant alarmierte daraufhin die Ordnungshüter. Diese stellten das Gerät sicher und erstatteten Strafanzeige. So landete der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Der Rentner sah das Strafverfahren offensichtlich locker. Vor Gericht gab er die Tat zu. In einem Pressebericht wird er mit den Worten zitiert: "Ich bin halt Amateurfunker und die machen das alle, den Polizeifunk abzuhören".

Der Richter ließ Milde walten. Die Geldstrafe darf der Rentner in monatlichen Raten bezahlen. Das Funkgerät wurde eingezogen.

Ob es sich bei dem Betroffenen um einen lizenzierten Funkamateur handelt, ist unklar. Mit dem Begriff "Amateurfunker" werden umgangssprachlich oft auch Personen bezeichnet, die Hobbyfunk-Anwendungen außerhalb des Amateurfunks betreiben.

- wolf -

Weitere Pressberichte zu diesem Fall:
RP-Online:
http://tinyurl.com/qasynaw
WZ newsline:
http://tinyurl.com/mzmgpyq

 

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