RegTP: "Keine Bedenken" gegen AFu-Liveübertragung im
Internet
Gegen die Liveübertragung des Amateurfunkrelais Stuttgart (DB0WR) ins Internet gibt es rechtlich keine Bedenken. Dies teilte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dem Funkamateur Frank Steiner (DG9SBL) mit.
Zur Vorgeschichte: Frank Steiner hatte den Ton des Amateurfunk-Relais Stuttgart live per Real Audio ins Internet übertragen (www.steiner.org/db0wr). Darüber hatten sich drei Funkamateure beschwert, die sich in ihrer Privatsphäre gestört fühlten (wir berichteten). Daraufhin stellte Frank Steiner die Real-Audio-Übertragung von DB0WR vorübergehend ein. Auch der DARC ging auf Distanz und kappte Links auch zu anderen AFu-Real-Audio-Übertragungen. Er begründete dies damit, daß erst rechtliche Fragen geklärt werden müßten.
Frank Steiner wandte sich an die RegTP und fragte, ob die Liveübertragung eines Amateurfunk-Relais ins Internet rechtmäßig sei. Er erhielt folgende Antwort (Auszug):
Verbraucherservice der Regulierungsbehörde
Sehr geehrter Herr Steiner,
(...) Ich habe Ihre Anfrage von juristischer Seite unseres Hauses prüfen lassen. Es gibt hierzu keine Bedenken gegen Ihr Vorhaben.
Weder das Fernmeldegeheimnis, das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG), das Datenschutzgesetz, das Strafgesetzbuch sprechen dagegen.
Werden die Gespräche im rechtlichen Rahmen des AFuG abgewickelt und dann mittels eines Funkrelais in das Internet transmittiert, ist das Vorhaben rechtmäßig.
Mit freundlichen Grüßen
......
DB0WR ist seitdem wieder im Internet zu hören :-)
- wolf -
(C) FM-FUNKMAGAZIN
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