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Hobbyfunk-News


17. 02. 2004

Wirbel um wettbewerbsrechtliche Abmahnung des PMR446-Info-Teams

Wegen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung waren der Server und die Homepage des PMR446-Info-Teams am vergangenen Sonntag für einige Stunden abgeschaltet. Dadurch war ein Großteil das PMR446-Info-Netzwerks kurzzeitig offline. Inzwischen ist das Angebot wieder in vollem Umfang nutzbar.

Was war passiert? Die Initiatoren des PMR446-Info-Teams hatten einem Funkhändler eine E-Mail geschickt und ihn gefragt, ob er Interesse daran hätte, ihr Projekt zu unterstützen. Der Funkhändler empfand diese E-Mail offenbar als Belästigung und alarmierte die WBZ (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.).

Die WBZ schickte dem PMR446-Info-Team daraufhin eine Abmahnung sowie eine Kostenrechnung. Sie warf den Funkern vor, sie hätten gegen § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen und forderte sie auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine beigefügte Kostenrechnung der WBZ zu begleichen. In einer ersten Schreckreaktion nahm das PMR-Info-Team daraufhin den Server und die Homepage vom Netz.

In der Zwischenzeit haben sich die Wogen geglättet. Der Internet-Sender rpa-Radio berichtete in der Sendung "CB-Radio-Forum" ausführlich über den Vorfall. Zahlreiche Hörer boten daraufhin ideele und auch materielle Hilfe an. Sie wiesen u.a. darauf hin, dass sich der besagte § 1 UWG ausschließlich auf "unlautere" Handlungen bezieht, die "im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes" vorgenommen werden und daher im Falle des PMR446-Info-Teams überhaupt keine Anwendung findet.

Die PMR446-Info-Betreiber zeigten sich von der Solidarität der Funkfreunde stark beeindruckt. Sie fassten den Entschluss, sich zu wehren und die geforderte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen. (Siehe dazu auch die Stellungnahme des PMR446-Info-Teams unter http://www.pmr446-info.de/modules.php?name=News&file=article&sid=208).

Der Verfasser der Abmahnung, die WBZ, ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Frankfurt am Main. Einer Auskunft der baden-württembergischen Landesregierung aus dem Jahre 1999 zufolge verschickt der Verein jährlich rd. 10.000 Abmahnungen. "Die realisierten Einnahmen aus Vertragsstrafen" - so die Auskunft der Landesregierung - "betragen jährlich etwa 1 Million DM bundesweit."

- wolf -

Anmerkung der Redaktion, um Missverständnisse auszuschließen: Es ging im vorgenannten Fall bei der Abmahnung NICHT um telekommunikationsrechtliche ("funkrechtliche") Aspekte, sondern ausschließlich um einen angeblichen wettbewerbsrechtlichen Verstoß.

 

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