16. 12. 2004
"Schnittstellenbeschreibung" für CB-Funkgeräte veröffentlicht
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat eine sogenannte "Schnittstellenbeschreibung" für CB-Funkgeräte veröffentlicht.
"Schnittstellenbeschreibungen" ersetzen die früheren "Zulassungsvorschriften". Sie haben in erster Linie für die Hersteller bzw. Importeure von Funkanlagen Bedeutung. In Schnittstellenbeschreibungen ist festgelegt, welche Anforderungen Funkanlagen erfüllen müssen, damit sie der Hersteller bzw. Importeur zulassen und in den Verkehr bringen darf.
Die Schnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte trägt die Bezeichnung "Reg TP SSB LA-NOE 102". Die darin enthaltenen technischen Parameter entsprechen im Wesentlichen denen der CB-Funk-Allgemeinzuteilung:
80 Kanäle im Bereich 26,565 bis 27,405 MHz;
Zulässige Strahlungsleistung (ERP) 4 Watt (FM und SSB) bzw. 1 Watt (AM);
Kanalbandbreite 10 kHz;
AM- und SSB-Betrieb beschränkt auf die Kanäle 4 bis 15;
Datenfunk beschränkt auf die Kanäle 6, 7, 24, 25, 52, 53, 76 und 77.
Das vollständige Dokument
kann im Internet unter www.regtp.de/imperia/md/
- wolf -
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