16. 07. 2004
Drei Monate Haft für volksverhetzende Lieder im CB-Funk
Das Amtsgericht Essen hat einen CB-Funker wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.
Der 36-jährige Funker hatte auf CB-Funk-Frequenzen ausländerfeindliche Lieder gesendet. Als strafmindernd sah es das Gericht an, dass der Täter offenbar von Personen aus seinem sozialen Umfeld zu der Tat angeregt wurde.
Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der CB-Funker muss außerdem 300 Stunden Sozialarbeit leisten.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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