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Hobbyfunk-News


16.07.2011

Mal wieder 70-cm-ISM: Höhenkontrolle blockiert Kfz-Zentralverriegelungen...

Funker kennen das Problem: Funkgesteuerte Kfz-Zentralverriegelungen, die im 70-cm-ISM-Bereich arbeiten, können leicht durch andere Funkanwendungen im selben Frequenzbereich gestört werden.

Diese Erfahrung mussten auch Autofahrer machen, die ihr Fahrzeug in der Nähe des Bahnhofs der pfälzischen Stadt Frankenthal abgestellt hatten. Einer Meldung der Zeitung "Die Rheinpfalz" zufolge beklagten sich dort des öfteren Autofahrer, dass ihre Funk-Türöffner nicht funktionierten, Autos nicht ansprangen und es "rätselhafte Ausfälle der Auto-Elektronik" gegeben habe. Auch ein ortsansässiger Funkamateur habe sich über Störungen beschwert.

Die alarmierten Stadtwerke verdächtigten zunächst die Deutsche Bahn AG. Diese wies die Schuld von sich. Daraufhin benachrichtigten die Stadtwerke die Bundesnetzagentur, die einen Messwagen schickte und schließlich des Rätsels Lösung fand:

In der Nähe des Frankenthaler Bahnhofs befindet sich eine Bahnunterführung, die eine Höhe von nur 3,50 Meter aufweist. Dort waren in der Vergangenheit mehrfach LKW steckengeblieben. Deshalb hatte die Stadtverwaltung vor der Unterführung eine Höhenkontrollanlage errichtet. Diese Anlage besteht aus einer Lichtschranke und einer funkgesteuerten Warntafel. Sobald ein zu hohes Fahrzeug die Lichtschranke passiert, aktiviert diese die Warntafel, die den Fahrzeugführer zum Anhalten auffordert.

Die Verbindung zwischen Lichtschranke und Warntafel erfolgt per Funk im 70-cm-ISM-Bereich, in dem auch viele Kfz-Zentralverriegelungen arbeiten.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Nutzer von ISM-Anwendungen gegenseitige Störungen in Kauf nehmen müssen, wenn die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Der Vorsitzende des örtlichen DARC-Ortsverbandes merkte - dem Pressebericht zufolge - dazu an, dass dies nicht für Funkamateure gelte. Der Frequenzbereich 430 bis 440 MHz (in dem sich auch der 70-cm-ISM-Bereich befindet) sei dem Amateurfunk primär - also vorrangig - zugeteilt. Als Primärnutzer müssten die Funkamateure keine Störungen hinnehmen. Für "nachgeordnete ISM-Anwendungen" seien nur "sehr geringe Sendestärken" zulässig. Bei Problemen solle "zunächst einmal die Sendeleistung kontrolliert" werden. (Anmerkung der FM-Redaktion: Es handelt sich im vorliegenden Falle offensichtlich um sog. "Short Range Devices" (SRD). Die höchstzulässige Strahlungsleistung für solche SRD im 70-cm-ISM-Bereich beträgt 10 Milliwatt ERP.)

Offenbar sendete die von der Firma Siemens gelieferte Warnanlage rund um die Uhr Signale aus. Die Anlage soll jetzt so umgebaut werden, dass sie nur noch im Alarmierungsfall ein kurzes Signal sendet.

- wolf -

 

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