16. 04. 2004
Neues TKG im Vermittlungsausschuss - Mehr Überwachung gefordert
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) wird voraussichtlich am 5. Mai 2004 im Vermittlungsausschuss behandelt.
Das TKG war am 12. März 2004 von Deutschen Bundestag verabschiedet worden (das FUNKMAGAZIN berichtete). Der Bundesrat hatte am 2. April seine Zustimmung verweigert und das Gesetz an den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Der Bundesrat fordert eine "grundlegende Überarbeitung" des Gesetzes in insgesamt 29 Punkten. So sollen beispielsweise die Telefon-Anbieter verpflichtet werde, Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern und künftig auch personenbezogene Daten von Kunden, die Prepaid-Karten benutzen, zu erheben. Auch der Zugriff auf Passwörter von Kunden soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Bemerkenswert ist auch die Forderung des Bundesrates nach "unbeschränkter Erfassung auch nichtöffentlicher Telekommunikationsbetreiber zur Bereitstellung von Überwachungsmöglichkeiten". Bisher sollte diese Regelung nur für Betreiber gelten, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen und über mindestens 1000 Teilnehmer verfügen. Die Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, "auf eigene Kosten technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorzuhalten".
Durch die neuerlichen umfangreichen Änderungswünsche des Bundesrates verzögert sich die Fertigstellung des Gesetzes abermals. Die Regierung hatte gehofft, dass das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause (5. Juli bis 3. September 2004) in Kraft tritt. Ob dieser Termin nun gehalten werden kann, ist ungewiss.
- wolf -
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