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Hobbyfunk-News


16.03.2016

Neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016

Die Bundesnetzagentur hat am 16. März 2016 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht. Die neue Allgemeinzuteilung tritt am 1. April 2016 in Kraft. Sie ist - wie üblich - auf zehn Jahre befristet.

Hier die wichtigsten Änderungen:

Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Bereits im Oktober 2015 hatte die BNetzA einen Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung veröffentlicht und interessierten Funkfreunden die Möglichkeit geboten, den Entwurf zu kommentieren (das Funkmagazin berichtete). Daraufhin gingen 17 Kommentare bei der Behörde ein, von denen zwölf von den Einsendern zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Zu den Einwänden der Einsender hat die Behörde ausführlich Stellung genommen.

Die neue CB-Allgemeinzuteilung sowie die eingegangenen Kommentare und die Stellungnahme der Behörde dazu können im Internet unter http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2016 heruntergeladen werden.

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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