16.03.2016
Neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung ab 1. April 2016
Die Bundesnetzagentur hat am 16. März 2016 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue Allgemeinzuteilung für den CB-Funk veröffentlicht. Die neue Allgemeinzuteilung tritt am 1. April 2016 in Kraft. Sie ist - wie üblich - auf zehn Jahre befristet.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Die bisherige Angabe der zulässigen Betriebsart "Simplex (Wechselsprechen auf einer Frequenz)" ist ersatzlos entfallen.
Die Kanäle 40 und 41 dürfen nicht mehr für die "Übertragung digitaler Daten" genutzt werden, sondern (zusätzlich zu "normaler" Sprachübertragung) für die "Sprachübertragung über unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen".
Die Sprachübertragung zwischen CB-Funkgeräten über "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen" muss nicht zwingend über das Internet erfolgen. Der Sender der automatischen Funkanlage soll seine Aussendung spätestens drei Sekunden nach dem Ende der Übertragung beenden.
Eine "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlage" darf nur nach vorheriger Registrierung mit einer von der BNetzA vergebenen Kennung betrieben werden. Die Kennung muss bei Beginn jeder Aussendung und während des Funkverkehrs mindestens alle zehn Minuten ausgesendet werden. Die bisherige alternative Möglichkeit, statt der Kennung die Daten des Verantwortlichen im Klartext zu übertragen, ist entfallen.
Die Beschränkung, dass nur Richtantennen mit horizontaler Polarisation benutzt werden dürfen, ist ersatzlos entfallen.
Das generelle Verbot von Rundsprüchen wurde aufgehoben. Rundsprüche sind jetzt erlaubt, wenn sie "rein informativen Charakter" haben, mit einem Bestätigungsverkehr verbunden sind und keine Daueraussendungen darstellen.
Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.
Bereits im Oktober 2015 hatte die BNetzA einen Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung veröffentlicht und interessierten Funkfreunden die Möglichkeit geboten, den Entwurf zu kommentieren (das Funkmagazin berichtete). Daraufhin gingen 17 Kommentare bei der Behörde ein, von denen zwölf von den Einsendern zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Zu den Einwänden der Einsender hat die Behörde ausführlich Stellung genommen.
Die neue CB-Allgemeinzuteilung sowie die eingegangenen Kommentare und die Stellungnahme der Behörde dazu können im Internet unter http://tinyurl.com/cb-allgemeinzuteilung-2016 heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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