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15.03.2013

Bundestag stimmt Änderung von BImSchV und BEMFV zu

Der Deutsche Bundestag hat am 14. März 2013 einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zugestimmt.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten für die Beschlussempfehlung, die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.

Ein Entschließungsantrag der Fraktion "Die Linke", in dem eine Verschärfung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder auf 0,2 V/m und für niederfrequente Felder auf 0,2 Mikrotesla gefordert wurde, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt; die "Grünen" enthielten sich der Stimme.

Die Abstimmung fand am späten Abend gegen 21.30 Uhr statt; es nahmen weniger als 30 Abgeordnete teil. Eine knapp zweiminütige Videoaufzeichnung der Abstimmung ist im Internet unter http://tinyurl.com/bundestag-bimschv-140313 zu finden.

Ursprünglich waren Reden von sechs Bundestagsabgeordneten vorgesehen, die wegen der späten Stunde ausfielen. Der Wortlaut dieser Reden ist im stenografischen Protokoll der Bundestagssitzung enthalten, das im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17228.pdf heruntergeladen werden kann (dort in "Anlage 7", ab Seite 28605).

Über die wichtigsten Änderungen, die sich aus der Novellierung der BEMFV ergeben, berichtete das Funkmagazin bereits ausführlich unter www.meinrufzeichen.de/011112.htm und www.meinrufzeichen.de/230213.htm

- wolf -

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