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AFu-Klasse 2: Kurzwellenzugang ab 15. August freigegeben

Deutsche Funkamateure mit der Zeugnisklasse 2 dürfen ab 15. August 2003 im Rahmen einer provisorischen Freigabe die Amateurfunk-Kurzwellenbänder nutzen. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 14.08. in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Die Freigabe ist praktisch an keine Einschränkungen gebunden. Funkamateure mit der Zeugnisklasse 2 dürfen somit alle Amateurfunk-Kurzwellen-Bänder in gleichem Maße nutzen, wie es bisher Funkamateuren mit der Zeugnisklasse 1 gestattet war. Das Ministerium hat lediglich zur Auflage gemacht, dass Funkamateure mit der Zeugnisklasse 2 beim Betrieb auf Afu-Kurzwellenbändern ihr personengebundenes Rufzeichen verwenden müssen.

Mit dieser Regelung setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BWMA) einen auf der World Radiocommunication Conference 2003 gefassten Beschluss um, der besagt, dass Funkamateuren der Zugang zu den Amateurfunk-Kurzwellenbändern auch ohne Telegrafie-Prüfung gewährt werden kann.

Die provisorische Regelung wird so lange in Kraft bleiben, bis die CEPT-Mitgliedsländer eine europaeinheitliche CEPT-Regelung geschaffen haben. Die RegTP rechnet damit, dass dies etwa bis November 2003 geschehen wird.

Für die deutsche Amateurfunk-Zeugnisklasse 3 ("Einsteigerklasse") sind unseres Wissens kurzfristig keine Änderungen geplant. Es gibt jedoch Überlegungen, diese Zeugnisklasse langfristig ebenfalls im Rahmen einer europäischen CEPT-Regelung zu vereinheitlichen.

- wolf -

 

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