14.04.2013
Bundesregierung: Keine gesundheitlichen Gefahren durch TETRA
Die Bundesregierung sieht keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung durch den Betrieb des neuen digitalen TETRA-BOS-Funknetzes. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" hervor.
"Die Linke" hatte u.a. gefragt, welche Erkenntnisse zu "gesundheitlichen Risiken" des TETRA-Funks der Bundesregierung vorliegen und welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung vorgesehen sind.
Die Bundesregierung antwortete, dass alle Regelungen zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern beim Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes ausnahmslos eingehalten würden.
Speziell zu TETRA habe es in Nachbarländer, in denen TETRA bereits genutzt wird (z.B. Belgien, den Niederlanden und Großbritannien) Forschungsstudien zur Nutzung von TETRA gegeben. Bei keiner dieser wissenschaftlichen Untersuchungen habe es einen Hinweis darauf gegeben, "dass sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen bei Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder empfohlener Grenzwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken".
Auch die "Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BDBOS) habe zwei Studien zu TETRA in Auftrag gegeben. Von der ersten Studie (der sog. "SAR-Werte-Studie) läge bereits ein Zwischenbericht vor. Daraus gehe hervor, dass "die empfohlenen Grenzwerte für die berufliche Nutzung unter den vorgesehenen alltagstypischen Randbedingungen eingehalten werden" und "diesbezüglich (...) keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten" seien. Die zweite Studie (die sog. "Probanden-Studie") wird voraussichtlich Ende 2013 abgeschlossen sein.
Zudem - so die Bundesregierung weiter - würden sich seit den 50er-Jahren zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen mit der Umweltwirkung von Funkwellen beschäftigen. Die Diskussionen in der Öffentlichkeit über mögliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder habe die Bundesregierung zum Anlass genommen, "eine weitreichende Überprüfung der bestehenden Grenzwerte vorzunehmen und ein nationales Forschungsprogramm, das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm, einzuleiten".
Alle von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten seien zu ein und demselben Ergebnis gekommen: Es gebe keine Hinweise, die eine Revision der aktuellen Grenzwerte erforderlich machen würden. Zwar bezögen sich die meisten Studien auf die Frequenzen des öffentlichen Mobilfunks, weniger auf TETRA. In der Gesamtheit aller bisherigen Forschungsstudien im Bereich der Hochfrequenz seien aber keine Wirkungsmechanismen nachgewiesen worden, die von der Frequenz oder Modulation abhängig wären. Dies betreffe sowohl thermische als auch nichtthermische (athermischen) Effekte.
In Übereinstimmung mit internationalen und mehreren nationalen Strahlenschutzgremien könne nach heutigem Kenntnisstand festgestellt werden, dass "innerhalb der empfohlenen Grenzwerte keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen der verschiedenen Telekommunikationstechnologien, damit auch des Digitalfunk BOS, nachgewiesen" wurden. Der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren sei demnach bei Einhaltung der Grenzwerte zu jeder Zeit gegeben.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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