FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


14. 01. 2006

Frequenzbereichszuweisungsplan-Entwurf: CB-Bereich unverändert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat den Entwurf eines geänderten Frequenzbereichszuweisungsplans veröffentlicht.

Im Frequenzbereichszuweisungsplan ist die Zuweisung von Frequenzbereichen für die Funkdienste und andere Funkanwendungen im Bereich 9 kHz bis 275 GHz geregelt. Eine weitere "Fein-Zuteilung" der Frequenzbereiche erfolgt im nachgeordneten Frequenznutzungsplan, der zur Zeit ebenfalls überarbeitet wird (das Funkmagazin berichtete).

Die Änderung des Frequenzbereichszuweisungsplans ist erforderlich geworden, weil auf der Weltfunkkonferenz 2003 und bei CEPT zahlreiche Beschlüsse gefasst wurden, die jetzt in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Für den CB-Funk ist der Frequenzbereichszuweisungsplan von Bedeutung, weil darin in der "Fußnote 9" auf den CB-Frequenzbereich hingewiesen wird. In dieser Fußnote zum Eintrag Nr. 163 (Bereich 26175-27500 kHz), heißt es: "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560-27410 kHz können für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden." Im jetzt vorgestellten Entwurf des novellierten Frequenzbereichszuweisungsplans ist diese Fußnote unverändert geblieben.

Der Entwurf des novellierten Frequenzbereichszuweisungsplans kann im Internet unter http://tinyurl.com/893dz als PDF-File heruntergeladen werden. Stellungnahmen und Kommentare dazu können bis zum 10. Februar 2006 per E-Mail an heike.warmbold@bmwi.bund.de gesendet werden.

- wolf -

Hinweis: Der derzeit gültige Frequenzbereichszuweisungsplan mit dem oben genannten "Eintrag Nr. 163" und der "Fußnote 9" ist unter http://tinyurl.com/btfcg als "Nur-Lese-Version" zu finden.

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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