13.10.2012
BNetzA verschickt Beitragsbescheide für das Jahr 2008
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Oktober dieses Jahres damit begonnen, Beitragsbescheide für TKG- und EMV-Beiträge für das Jahr 2008 zu verschicken.
Für den Amateurfunkdienst beträgt der TKG-Beitrag 4,39 Euro, der EMV-Beitrag 22,81 Euro; insgesamt also 27,20 Euro. Bereits im August dieses Jahres hatte die BNetzA die Höhe dieser Beiträge bekanntgegeben (das Funkmagazin berichtete).
Weil der Anspruch auf Zahlung der TKG- und EMV-Beiträge für das Jahr 2008 Ende des Jahres 2012 verjährt, war damit zu rechnen, dass die Behörde noch in diesem Jahr entsprechende Beitragsbescheide verschicken wird.
Gegen die Beitragsbescheide kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Widersprüche haben keine "aufschiebende Wirkung", d.h. die Zahlung muss zunächst trotzdem erfolgen. Bei Ablehnung eines Widerspruchs erhebt die BNetzA zusätzlich Gebühren und Auslagen. Dem Betroffenen bleibt bei einer Ablehnung der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht.
In der Vergangenheit hatten solche Klagen häufig Erfolg, weil die Behörde bei der Festsetzung der Beiträge für frühere Jahre Fehler gemacht hatte. In jedem Falle sollten die Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens bzw. einer Klage vorher mit einer rechtskundigen Person geklärt werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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