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Die RegTP bittet zur Kasse: Gebühren für Standortbescheinigungen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat in Verfügung 102/1998 die Gebühren für sog. "Standortbescheinigungen" festgelegt.

Eine solche Standortbescheinigung ist für jede ortsfeste Funkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr erforderlich. Diese Strahlungsleistung kann auch von regulären CB-Funk-Anlagen in Verbindung mit leistungsfähigen Hochantennen erreicht werden.

Die Standortbescheinigung wird von der RegTP ausgestellt. Darin bescheinigt die RegTP, daß von der Funkanlage außerhalb eines bestimmten Sicherheitsabstandes keine Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder ausgeht.

Und hier sind die neuen Gebühren für Standortbescheinigungen: Eine "einfache" Standortbescheinigung für eine Funkanlage kostet 250 DM, für jede weitere Funkanlage 80 DM. Eine Standortbescheinigung, bei der auch die Winkeldämpfung der Antenne berücksichtigt wird, kostet 470 DM (für jede weitere Funkanlage 160 DM).

Richtig teuer wird es, wenn die RegTP zur Erteilung einer Standortbescheinigung Messungen vor Ort vornimmt: Für den Einsatz eines Meßwagens kassiert die RegTP 135 DM pro Stunde zuzüglich 1,16 DM pro gefahrenem Kilometer. Hinzu kommen die Personalkosten: Ein Beamter des "mittleren Dienstes" kostet 180 DM pro Stunde, ein Beamter im "gehobenen Dienst" schlägt mit einem Stundensatz von 237 DM zu Buche, und für einen Beamten des "höheren Dienstes" kassiert die RegTP 328 DM pro Stunde.

- wolf -

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