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Wirtschaftminister Müller: Telekommunikationsgesetz wird nicht geändert

Bundeswirtschaftminister Müller sieht keine Notwendigkeit, das Telekommunikationsgesetz (TKG) in dieser Legislaturperiode grundsätzlich zu ändern.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der RegTP am 3. Dezember erklärte Müller, dass die Regulierungsbehörde mit der bisher geleisteten Arbeit sehr zufrieden sein könne. Der Tätigkeitsbericht der RegTP und ein Sondergutachten würden bestätigen, "dass in dieser Legislaturperiode keine grundsätzliche Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) notwendig" sei.

Das Telekommunikationsgesetz bildet die u.a. Rechtsgrundlage für die Zuteilung von Frequenzen (auch für den CB-Funk) und für die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen.

- wolf -

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