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Amtsgericht Bonn zuständig für RegTP-Bußgeldeinsprüche

Einsprüche gegen Bußgeldbescheide der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RepTP) werden in Zukunft voraussichlich nur noch vom Amtsgericht Bonn bearbeitet.

Bisher wurden solche Einsprüche jeweils von dem Amtsgericht bearbeitet, in dessen Bezirk sich die RegTP-Außenstelle befindet, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat.

Zwei Mülheimer Amtsrichterinnen haben nun unabhängig voneinander entschieden, dass sie für die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden der örtlichen RegTP-Außenstelle nicht zuständig sind. Sie berufen sich dabei auf das "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG). Darin ist in Paragraf 68 festgelegt, dass für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide dasjenige Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat. Paragraf 66 des Telekommunikationsgesetzes besagt, dass sich der Sitz der Regulierungsbehörde in Bonn befindet. Deshalb - so die Mülheimer Amtsrichterinnen - sei für Einsprüche gegen Bußgeldbescheide nur das Amtsgericht Bonn zuständig.

Es ist damit zu rechnen, dass sich andere Amtsgerichte dieser Rechtsauffassung anschließen werden.

Für die Betroffenen ergeben sich durch die neue Rechtslage in den meisten Fällen längere Anfahrtswege zum Prozeßgericht Bonn. Für das formale Einspruchsverfahren ergeben sich keine Änderungen, weil ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht beim zuständigen Amtsgericht eingelegt werden muß, sondern bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat.

- wolf -

Dieser Beitrag entstand unter Zuhilfenahme einer Meldung von CB-Radio,
siehe dazu auch http://ds217-115-141-148.dedicated.hosteurope.de./cbradio/textelesen?id=81

 

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