Rückgabepflicht für Batterien und Akkus
Seit 1. Oktober 1998 müssen verbrauchte Batterien und Akkus (z.B. aus Funkgeräten) an den Handel oder eine kommunalen Sammelstelle zurückgegeben werden. Sie dürfen nicht mehr in den Hausmüll geworfen werden. Der Handel ist verpflichtet, Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kunden müssen auf die Rücknahmepflicht hingewiesen werden.
Geregelt ist dies in der sog. "Batterieverordnung" vom 27. März 1998. Die Verordnung sieht außerdem vor, daß ein Kunde beim Kauf einer Kfz-Starterbatterie ein Pfand von 15 DM bezahlen muß, wenn er nicht gleichzeitig eine Altbatterie zurückgibt.
Hersteller und Händler, die gegen die neue Regelung verstoßen, müssen mit Bußgeldern bis 100.000 DM rechnen. Für Verbraucher, die sich nicht an die Rückgabepflicht halten, ist kein Bußgeld vorgesehen.
In Deutschland werden jährlich ca. 900 Millionen Batterien verkauft. Nach Angaben der Hersteller entstehen durch die Rücknahme- und Entsorgungspflicht jährliche Kosten in Höhe von 40 bis 60 Millionen Mark.
- wolf -
Wortlaut der "Batterieverordnung"
(C) FM - DAS
FUNKMAGAZIN
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