12. 06. 2004
"Schwarz-Surfen" im Funknetz: Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Verfahren gegen einen Studenten eingestellt, dem vorgeworfen wurde, per WLAN-Funkanbindung "schwarz" um Internet gesurft zu haben.
Pressemeldungen zufolge hatte der Student auf offener Straße sein neues Notebook mit WLAN-Karte ausprobiert und dabei mehrere ungesicherte Funknetze entdeckt. Über einen dieser ungesicherten Zugänge stellte er eine Verbindung ins Internet her. Dabei wurde er von Polizisten beobachtet. Sie stellten sein Notebook sicher und erstatteten Anzeige wegen unbefugten "Ausspähens von Daten" (§202a StGB) und wegen "Erschleichens von Leistungen" (§265a StBG).
Die Staatsanwaltschaft stellte nach Prüfung des Falles das Verfahren ein, weil die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Das Notebook wurde dem Studenten wieder ausgehändigt.
Nach Auffassung von Fachleuten hätte zumindest der Vorwurf des verbotenen "Ausspähens von Daten" vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg gehabt, weil von diesem Verbot nur Daten betroffen sind, die "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" sind.
- wolf -
Siehe dazu auch eine Meldung von "heise-online" unter www.heise.de/newsticker/meldung/48173
Weiterführende Links zur
Sicherheit von WLAN-Funknetzen:
"Per Anhalter durchs Internet": www.heise.de/ct/04/13/092
"Schwarz-Surfer in Funknetzen": www.heise.de/newsticker/meldung/48182
© FM-FUNKMAGAZIN
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