"Abhörverbot" bald vor dem Bundesverfassungsgericht?
Der Journalist Sascha Adamek hat gegen ein Urteil wegen Abhören und Verbreiten des Polizeifunks beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt.
Der freie Journalist hatte in einem Beitrag des ORB-Magazins "Klartext" über unseriöse Praktiken bei der Vergabe von Abschlepp-Aufträgen durch die Polizei hingewiesen. Dazu hatte er zu Beweiszwecken den Polizeifunk abgehört, aufgezeichnet und ausschnittweise in der Sendung wiedergegeben.
Aufgrund dieser Sendung erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Adamek. Im Oktober vergangenen Jahres wurde der Journalist vom Amtsgericht Potsdam zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Berufung wurde abgelehnt.
Adamek vertritt die Auffassung, dass das Abhören und die Wiedergabe des Polizeifunks in seinem Falle gerechtfertigt war, weil dadurch das sittenwidrige Verhalten von Polizeibeamten aufgedeckt worden sei. Der ORB unterstützt den Journalisten bei seiner Verfassungsbeschwerde. Der Justitiar des ORB, Reinhard Binder, erklärte, er gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde annehmen werde.
- wolf -
(ORB =
Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg)
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