12.03.2008
Funkbetrieb im Flugzeug weiterhin verboten - Ausnahmen möglich
Flugpassagiere dürfen an Bord deutscher Flugzeuge auch weiterhin grundsätzlich keine Funkanlagen betreiben. Das geht aus der neugefassten "Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung" (LuftEBV) hervor, die am 7. März 2008 in Kraft getreten ist.
Von dem Verbot betroffen sind alle "elektronischen Geräte mit Sendefunktion", die "elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich bis 300 Gigahertz" ausstrahlen. Eine Ausnahme von diesem Betriebsverbot besteht dann, wenn das Flugzeug "an einer Parkposition steht und die Triebwerke nicht in Betrieb sind". Außerdem können die Luftfahrtgesellschaften den Betrieb bestimmter Funkgeräte (z.B. Handys oder Laptops mit WLan-Anbindung) während des Fluges erlauben, wenn der Flugzeughersteller nachweist, dass die Bordelektronik durch die Aussendungen nicht gestört wird.
Verstöße gegen dieses Betriebsverbot stellen eine Straftat dar und können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten) oder Geldstrafe geahndet werden.
Erleichterungen gibt es für den Betrieb von elektronischen Geräten ohne Sendefunktion (z.B. Laptops ohne WLan, Digital- und Videokameras oder Computerspielkonsolen) an Bord von Flugzeugen. Solche Geräte dürfen jetzt während des Fluges betrieben werden, allerdings nicht während der Start- und Landephase.
Die Verordnung gilt nur für Flugzeuge, die in Deutschland zugelassen sind oder die mit deutscher Genehmigung bzw. gemäß EU-Recht eingesetzt werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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