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Hobbyfunk-News


12. 02. 2006

Unterschriftenaktion zur Unterstützung von "CB-Sprachfunk-Gateways"

Der eQSO-Server-Betreiber Ingo Koch hat eine Unterschriftenaktion zur Unterstützung von "CB-Sprachfunk-Gateways" gestartet. Er will damit bewirken, dass der Betrieb solcher Gateways in Zukunft nicht von der Bundesnetzagentur reglementiert wird, sondern weitgehend von den Betreibern selbst in Eigenverantwortung geregelt werden kann.

Ingo Koch hat dazu ein Unterschriften-Liste entworfen. Wer die Liste unterzeichnet, der erklärt sich mit folgenden Punkten einverstanden (Zitat):

"Die Unterzeichneten stehen dem von den CB-Funkern selbst initiierten Projekt der 'CB-Funk-Sprachfunkgateways' (in diesem Falle 'PMR446-CBFUNK.de') positiv gegenüber.

Wir wünschen uns ...

...eigenverantwortliches Handeln, um

... keine 'Bevormundung' bzw. Reglementierung durch festgelegte 'Bandpläne';

... keine 'Bevormundung' bzw. Reglementierung durch CB-Funkverbandsvertreter, es sei denn, es liegt eine Beauftragung durch den EQSO-CBFUNK-Server-Betreiber Ingo Koch vor."
(Zitatende)

In einer gesonderten Spalte können die Unterzeichner der Liste ggf. bestätigen, dass ihre Interessen "nicht vom DAKfCBNF vertreten werden sollen".

Die Unterschriften-Liste kann im Internet unter http://people.freenet.de/IK1DS/Downloads/Unterschriftenliste.pdf heruntergeladen werden. Nach Abschluss der Aktion sollen die gesammelten Unterschriften der Bundesnetzagentur überreicht werden.

"Sprachfunk-Gateways" sind automatisch betriebene CB-Funkstellen, die mit dem Internet gekoppelt sind. Mit Hilfe solcher Gateways ist es möglich, CB-Sprachaussendungen per Internet weiterzuleiten und damit den Aktionsradius von CB-Funk-Geräten erheblich zu erweitern.

In der derzeit geltenden CB-Allgemeinzuteilung ist festgelegt, dass Sprachübertragungen zwischen CB-Funkanlagen nur "auf direktem Wege" stattfinden dürfen; eine Zwischenschaltung von automatisch betriebenen Stationen oder "anderen vermittelnden Netzen" ist nicht gestattet. Die Bundesnetzagentur hat jedoch zu verstehen gegeben, dass sie mit dieser Regelung kein "Verbot" von Sprachfunk-Gateways beabsichtigt habe und dass sie diesen Passus in einer neuen (in Kürze erwarteten) CB-Allgemeinzuteilung lockern bzw. aufheben werde.

- wolf -

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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