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RegTP legt "Tätigkeitsbericht 2002/2003" vor

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 11. Dezember 2003 ihren "Tätigkeitsbericht 2002/2003" vorgelegt.

Der 413 Seiten umfassende Bericht befasst sich in erster Linie mit der Entwicklung der Telekommunikationsmärkte und der Wettbewerbssituation im Postbereich. Hobbyfunk-Anwendungen werden nur am Rande erwähnt.

Dem Bericht zufolge wurden im Jahre 2003 von der RegTP ca. 27.000 "Vorgänge" im Bereich des CB-Funks bearbeitet. Die Behörde schlüsselt leider nicht auf, um wie viele Neuanmeldungen, Änderungen und Abmeldungen es sich dabei handelte. Über die Gesamtzahl der CB-Funk-Frequenzzuteilungen macht die Behörde keine Angaben.

Genauere Zahlen gibt es zum Amateurfunk: Am 31. Dezember 2002 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 80874 Funkamateure mit Individualrufzeichen, davon entfielen 43258 auf die Amateurfunkzeugnisklasse 1, 32551 auf die Klasse 2 und 5065 auf die Klasse 3.

Die RegTP weist in ihrem Bericht außerdem auf die EG-Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG hin, die im Kern besagt, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Nutzung von Frequenzen so weit wie möglich durch Allgemeingenehmigungen regeln sollen. Eine solche Allgemeingenehmigung (in Deutschland "Allgemeinzuteilung" genannt) ist im Jahre 2003 für den CB-Funk und für die Modell-Funkfernsteuerungen im 35-MHz-Bereich erteilt worden.

Der "Tätigkeitsbericht 2002/2003" der RegTP kann im Internet unter www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/Taetigkeitsbericht_2002_2003.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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