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Hobbyfunk-News


11.10.2011

Gericht verbietet 18,5-Meter-Afu-Antennenmast in Wohngebiet

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 16. September 2011 entschieden, dass eine auf einem 18,5 Meter hohen Mast befindliche Amateurfunk-Antennenanlage in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig ist. Ein Nachbar des betroffenen Funkamateurs hatte geklagt.

Bei der Antennenanlage handelt es sich - Presseberichten zufolge - um zwei Parabolspiegel und fünf "längere Stabantennen", die auf einem auf 18,5 Meter Höhe ausfahrbaren Stahlgittermast montiert sind. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Antennenanlage "mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar". Sie "überrage die Wohnhäuser und die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten Gärten der Grundstücke des Gebietes"; Damit "bilde [sie] einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet und dominiere es in unangemessener Weise".

Der klagende Nachbar - so heißt es weiter - werde dadurch in seiner Wohnqualität "in unzumutbarer Weise beeinträchtigt". Die "flächig erscheinenden Antennen" würden "wegen ihres nur sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rd. 4,30 m) und ihrer Höhe von mindestens 10 m extrem bedrohlich und erdrückend" wirken.

Die Stadt Osnabrück hatte die Antennenanlage offenbar zuvor genehmigt. Auf Anordnung des Gerichts muss sie den Funkamateur jetzt anweisen, die Anlage bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils "bis auf den Erdboden abzuklappen".

- wolf -

Siehe dazu auch folgende Pressemeldungen:
"Neue Osnabrücker Zeitung":
http://tinyurl.com/5wnblp2
"Stadtblatt Lingen":
http://tinyurl.com/6bajzup

Diskussion auf "funkbasis.de" unter http://tinyurl.com/5vajx5h

 

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