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Hobbyfunk-News


11. 03. 2005

Osnabrück: RegTP stellt Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen CB-Funker ein

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Februar 2005 zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen CB-Funker aus dem Raum Osnabrück eingestellt.

Den Funkern war vorgeworfen worden, mit Leistungsverstärkern im CB-Funk-Bereich gesendet zu haben. Bei späteren Hausdurchsuchungen wurden bei den Betroffenen entsprechende Geräte gefunden.

Die Verfahren wurden von der RegTP noch vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt. Rechtsgrundlage für die Einstellung ist § 47 des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Er besagt, dass die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im "pflichtgemäßen Ermessen" der Verfolgungsbehörde (hier der RegTP) liegt und dass die Behörde das Verfahren einstellen kann, solange es bei ihr anhängig ist.

- wolf -

Diese Meldung basiert auf einer Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel.

 

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