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10.11.2011

BUND Bremen bietet "Strahlenpass" für Haushalte...

Mit einer grotesk anmutenden Aktion macht der Landesverband Bremen des "Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland" (BUND) auf sich aufmerksam: Er bietet einen "Strahlenpass" an, den Bürger erwerben können, die in ihrem Haushalt weitgehend auf den Betrieb von Geräten verzichten, die elektromagnetische Felder erzeugen.

Der BUND Bremen begründet die Einführung seines "Strahlenpasses" unter anderem mit einer (wissenschaftlich unhaltbaren) Behauptung aus einem BUND-Positionspapier. Darin heißt es: "Die Gesundheit der Menschen nimmt Schaden durch flächendeckende unnatürliche Strahlung mit einer bisher nicht aufgetretenen Strahlungsdichte. Kurz- und langfristige Schäden sind absehbar..."

Nach den Vorstellungen des BUND Bremen sollen "Strahlenpass"-Besitzer auf den Betrieb folgender Geräte weitgehend verzichten: Handy/UMTS, DECT-Telefone, W-LAN, Energiesparlampen, "Walkie-Talkies", Mikrowellen, Halogenlampen mit Trafo, geschaltete Netzteile und kabellose Babyphone.

Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es trotz jahrzehntelanger Forschung keine belastbaren Beweise für gesundheitliche Schädigungen durch elektromagnetische Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

Kritiker vermuten, dass der "Strahlenpass" des BUND Bremen eher eine weitere willkommene Einnahmequelle für sogenannte "Baubiologen" darstellen könnte. So wird Interessenten, die einen solchen "Strahlenpass" erwerben wollen, gegen eine Spende von 50 Euro eine messtechnische Untersuchung des Schlaf- und Arbeitsplatzes angeboten. Zur "genauen Abklärung der Verhältnisse" - so der BUND Bremen - könne anschließend "auch ein Baubiologe (gegen Berechnung) bestellt werden".

Die Bezeichnung "Baubiologe" ist in Deutschland nicht geschützt. Baubiologen dürften - neben den Anbietern von "Messgeräten", Abschirmmaterialien und dubiosen "Entstörgeräten" - mit zu den größten finanziellen Nutznießern der von interessierter Seite am Laufen gehaltenen "Elektrosmog"-Diskussion zählen.

Der "Strahlenpass" des BUND Bremen hat nichts mit dem amtlichen Strahlenpass zu tun, den Personen mit sich führen müssen, die beruflich ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) ausgesetzt sind.

- wolf -

 

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