10.04.2014
Österreich: Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" weiterhin verboten
Auch nach der Freigabe der Modulationsarten AM und SSB ist in Österreich der Betrieb von CB-"Mehrnormengeräten" offensichtlich weiterhin verboten.
Wie die Salzburger Funküberwachung einem CB-Funker auf Anfrage mitteilte, dürfen in Österreich nach wie vor nur solche CB-Funkgeräte betrieben werden, die ausschließlich über 40 schaltbare Kanäle verfügen. Der Betrieb von Geräten, bei denen (z.B. über Tastenkombinationen oder interne Jumper) die Kanalzahl oder die Sendeleistung erhöht werden kann, sei nicht erlaubt.
Diese restriktive Rechtsauslegung, die in Europa einmalig ist, praktiziert die österreichische Fernmeldeverwaltung bereits seit Jahren. Sie stützt sich dabei offenbar auf die Verordnung zur Erteilung genereller Genehmigungen. In deren Anlage ist ein Passus enthalten, aus dem u.a. hervorgeht, dass Funkgeräte, für die eine "generelle Bewilligung" erteilt wurde, so konstruiert sein müssen, dass ein Betrieb ausschließlich im Rahmen der für das Gerät geltenden "Schnittstellenbeschreibung" möglich ist. Weil die österreichische Schnittstellenbeschreibung für CB-Funkgeräte nur den Frequenzbereich 26960 bis 27410 kHz vorsieht und "Mehrnormengeräte" aufgrund ihrer Konstruktion auch außerhalb dieses Bereichs betrieben werden können, hält die österreichische Fernmeldeverwaltung den Betrieb solcher Geräte offenbar für unzulässig.
Wer in Österreich eine Funkanlage ohne "Bewilligung" errichtet oder betreibt, der begeht eine "Verwaltungsübertretung" (ähnlich der deutschen "Ordnungswidrigkeit"). Eine solche "Übertretung" kann gemäß § 109 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes mit Geldstrafe bis 4000 Euro bestraft werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
[Übersicht] [CB-News] [CB-Links] [CB-Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]