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10.03.2018

Unzulässiger Funkkopfhörer störte Düsseldorfer Flugfunk

Weil er den Flugfunk des Düsseldorfer Flughafens gestört haben soll, bekam ein 82-jähriger Bewohner eines Altenheims in Meinerzhagen (NRW) Besuch vom Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur.

Einer Meldung des Regionalportals com-on.de zufolge hatten Piloten beim Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen festgestellt, dass ihre Kommunikation mit dem Tower durch Störungen beeinträchtigt wurde.

Die Flughafen-Verwaltung informierte die Bundesnetzagentur. Deren PMD suchte daraufhin großräumig das in Frage kommende Gebiet ab und wurde schließlich im mehr als 60 Kilometer entfernten Meinerzhagen fündig.

Als Störenfried entpuppte sich ein Billig-Funkkopfhörer der chinesischen Marke "Jelly Comb", der auf einer (nicht näher genannten) Flugfunkfrequenz sendete und in Deutschland weder verkauft noch betrieben werden durfte. Der Sohn des 82-jährigen Heimbewohners hatte den Kopfhörer im Internet gekauft. Das Gerät wurde vom PMD sichergestellt.

Der Verkauf (das "Bereitstellen auf dem Markt") und der Betrieb solcher Geräte können als Ordnungswidrigkeiten gemäß "Funkanlagengesetz" bzw. "Telekommunikationsgesetz" mit Bußgeld geahndet werden. Die Bundesnetzagentur will sich darum "kümmern", dass der Kopfhörer nicht mehr weiter im Internet angeboten wird. Gegen den 82-jährigen "Betreiber" wird voraussichtlich kein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, weil er nicht vorsätzlich gehandelt hatte.

- wolf -

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