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Ermittlungsverfahren gegen RegTP-Mitarbeiter eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Kassel hat ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingestellt. Dies geht aus einer Meldung von "CB-Radio" hervor.

Was war geschehen? Beamte des RegTP-Prüf- und Messdienstes hatten im Februar 1998 die Funkanlage eines CB-Funkers überprüft und dabei eine leicht überhöhte Senderausgangsleistung des Funkgeräts festgestellt. Der Funker erhielt daraufhin von der RegTP-Außenstelle Kassel einen Gebührenbescheid über 250 DM.

Der Funker war nicht bereit, diese Gebühr zu bezahlen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kam wegen Fristüberschreitung nicht mehr in Betracht. Der Funker entschloss sich, den strafrechtlichen Weg zu beschreiten und erstattete im April 1999 Strafantrag sowie Strafanzeige gegen "Unbekannt". Er begründete dies u.a. damit, dass es seiner Auffassung nach keine Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid gäbe und die RegTP dies hätte wissen müssen. Deshalb sehe er den Tatbestand des Betruges als erfüllt an.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin beim Dienststellenleiter der RegTP-Außenstelle Kassel, in dessen Auftrag der besagte Gebührenbescheid ausgestellt wurde. Im Dezember vergangenen Jahres stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gem. § 153 StPO (Geringfügigkeit und fehlendes öffentliches Interesse) ein.

Die vollständige Begründung der Verfahrenseinstellung liegt uns nicht vor. Teile daraus sind im Internet unter http://217.115.141.148/cbradio/textelesen?id=155 zitiert.

- wolf -

 

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