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Antennen-Urteil: Gemeinde muß 16-Meter-Mast genehmigen

Der Landkreis Lüneburg muß einem Funkamateur die Aufstellung einer 16 Meter hohen Antennenkonstruktion im Garten genehmigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Der Landkreis hatte ursprünglich die Baugenehmigung versagt, weil die Antenne seiner Auffassung nach nicht in ein Wohngebiet paßt. Das Gericht dagegen entschied, dass "der filigrane und durchgehend transparente Charakter" der Antennenkonstruktion nicht der Eigenart des Wohngebiets widerspräche. Das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn werde ebenfalls nicht verletzt. Auch eine Zweckentfremdung des Grundstücks liegt nicht vor. Die Antenne diene der Freizeitgestaltung und entspäche damit dem Nutzungszweck des Grundstücks.

Aktenzeichen: Az 2A 97/99

- wolf -

Diese Meldung beruht auf einer Notiz der DARC-Verbandsjuristin Christina Volmer in der DARC-Mitgliederzeitschrift "CQ DL" 9/2000.


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