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Hobbyfunk-News


09. 07. 2005

Informationsfreiheitsgesetz: Schau der Behörde mal in die Akten...

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2005 das sog. "Informationsfreiheitsgesetz" gebilligt. Damit wird das Gesetz - nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt - voraussichtlich am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Das Gesetz ist auf fünf Jahre befristet.

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt jedem Bürger das Recht, Einsicht in die Akten von Bundesbehörden zu nehmen. Ausgenommen sind u. a. personenbezogene Daten sowie Informationen, deren Veröffentlichung "nachteilige Auswirkungen" auf internationale Beziehungen, die innere und äußere Sicherheit, Belange der Bundeswehr oder "Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle" haben könnte. Die gewünschten Informationen sollen dem Bürger innerhalb eines Monats zur Verfügung gestellt werden.

Das neue Gesetz bietet auch interessierten CB-Funkern und Funkamateuren die Möglichkeit, Einblick in die Akten des Wirtschaftsministeriums und der RegTP zu nehmen. Ausgenommen sind allerdings Auskünfte, deren Bekanntwerden "nachteilige Auswirkungen auf [...] Kontroll- und Aufsichtsaufgaben" der RegTP haben könnte. Ausgenommen sind auch Auskünfte über Planungen der Behörde, wenn ein vorzeitiges Bekanntwerden deren Ausführung gefährden könnte.

Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzestextes kann im Internet unter http://dip.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf als PFD heruntergeladen werden. Die später durch den Innenausschuss hinzugefügten Änderungen sind unter http://dip.bundestag.de/btd/15/044/1505606.pdf zu finden.

- wolf -

 

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