FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


09. 05. 2005

DAKfCBNF bestätigt offiziell "Bestellung" Franz Ahnes zum Vorsitzenden

Drei Wochen nach dem Rücktritt von Heike Hess hat der DAKfCBNF nun offiziell bestätigt, dass Franz Ahne zum vorübergehenden Vorsitzenden des Vereins "bestellt" worden ist.

In einer Mitteilung des DAKfCBNF heißt es dazu u.a. (Zitat):

"'Nach dem Rücktritt der Vorsitzenden, Heike Hess, (17.04.2005) hat der Restvorstand innerhalb weniger Tage durch Beschluss eine Ersatzperson (7.10 d.S.) bestellt. Diese wurde auch vom zuständigen Vereinsregistergericht in Bonn bestätigt (28.04.2005). Der bestellte, vorübergehende, Vorsitzende ist, der von der scheidenden Vorsitzenden schon vorgeschlagene, Franz Ahne.

Daraufhin wurde als Sitz für die Geschäftsstelle des DAKfCBNF durch Vorstandsbeschluss (am 01.05.2005, 1.5 d.S.) die Großgeschaidter Straße 13, 90542 Eschenau festgelegt. Ab sofort gilt als Ansprechadresse: DAKfCBNF, Großgeschaidter Straße 13, 90542 Eschenau. Die bisherige Adresse DAKfCBNF über das Postfach 1211, 76859 Herxheim, gilt nicht mehr. Der Nachsendeantrag an die neue Adresse ist in Bearbeitung.'

Diese Mitteilung wurde vom Vorstand einstimmig beschlossen." (Ende des Zitats)

Der in der DAKfCBNF-Mitteilung zitierte Punkt 7.10. der Satzung hat folgenden Wortlaut: "Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Amtsperiode haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Ersatzmann zu bestellen."

Die "übrigen Vorstandsmitglieder" des DAKfCBNF bestanden nach dem Rücktritt von Heike Hess aus dem stellvertretenden Vorsitzenden Alfred Brandt, dem Geschäftsführer Jürgen Geisert und dem Kassier Nils Ujma. Nach Informationen des Funkmagazins haben sich zwei der drei verbliebenen Vorstandsmitglieder für die "Bestellung" von Franz Ahne zum Vorsitzenden ausgesprochen.

Die "Bestellung" Franz Ahnes ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung befristet. Ob im Herbst eine Mitgliederversammlung des DAKfCBNF stattfindet, ist zur Zeit unklar. Formal ist der Verein nur verpflichtet, eine Mitgliederversammlung im "ersten Kalenderhalbjahr" durchzuführen. Diese hat bereits am 2. April in Hofheim/Wallau stattgefunden. Weitere Mitgliederversammlungen können "nach Bedarf" einberufen werden. Die Mitglieder haben jedoch die Möglichkeit, eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu erzwingen, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten (abzüglich einem Delegierten) dies fordern.

- wolf -

 

© FUNKMAGAZIN
www.meinrufzeichen.de

Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


[Übersicht] [News] [Links] [Glosse] [E-Mail an die Red.] [Impressum]