09.05.2015
BNetzA veröffentlicht Jahresbericht 2014
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Mai 2015 ihren "Jahresbericht 2014" veröffentlicht.
In dem 177 Seiten umfassenden Bericht beschreibt die Behörde ihre Aktivitäten in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Im Bereich Telekommunikation befasst sich der Jahresbericht in erster Linie mit der Marktentwicklung und der internationalen Koordinierung von Telekommunikationsnetzen sowie dem Verbraucherschutz von Telefon-Kunden. Amateurfunk, CB-Funk und andere Hobbyfunk-Anwendungen werden in dem Bericht nicht erwähnt.
Zur Störungsbearbeitung und der Tätigkeit des Prüf- und Messdienstes (PMD) heißt es im Jahresbericht, es seien im Jahre 2014 "über 6000 Störungsfälle" bearbeitet worden (Vorjahr: ca.7.340 Fälle). Allein im Flugfunk seien weit über 500 Störungen gemeldet worden, die mit höchster Priorität bearbeitet wurden.
Ein verhältnismäßig geringer Anteil der Störungen habe "elektromagnetische Unverträglichkeiten an sonstigen elektrischen bzw. elektronischen Anlagen und Geräten" betroffen, z. B. Störungen durch defekte Heizungssteuerungen.
In Ballungsräumen seien von den Betreibern von UMTS-Netzen regelmäßig Beeinträchtigungen von Basisstationen durch andere Frequenznutzungen gemeldet worden. Messtechnische Untersuchungen des PMD hätten ergeben, dass "sowohl Satellitenempfangsanlagen mit unzureichender Dämpfung der Störstrahlung als auch DECT-Telefone, die durch einen Gerätedefekt im Empfangsbereich UMTS senden, als Störquelle auftreten".
Störungen durch Powerline-(PLC-)Anlagen werden im Jahresbericht nicht explizit erwähnt.
Außerdem enthält der Jahresbericht den sog. "Vorhabenplan 2015" der BNetzA, über dessen Entwurf das Funkmagazin bereits im Dezember 2014 berichtete.
Der Vorhabenplan sieht u.a. vor, dass die Behörde die Normung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit "aktiv begleiten" will. So sollen z.B. für "Einrichtungen mit kabelloser Energieübertragung (WPT)" einheitliche Störstrahlungsgrenzwerte im Bereich 9 kHz bis 30 MHz festgelegt werden. Die BNetzA will dazu - so heißt es im Vorhabenplan - "gemeinsam mit der Industrie eine Lösung für eine schlanke und effiziente Regulierung finden".
Im Rahmen des "EMF-Monitoring" der BNetzA sollen die automatischen Messsysteme (AMS), die bisher den Frequenzbereich 9 kHz bis 3 GHz umfassten, künftig bis in den NF-Bereich ab 5 Hz erweitert werden und dadurch auch Immissionen z.B. von Niederspannungs- und Hochspannungsleitungen sowie Bahnstromversorgungen erfassen können.
Die BNetzA will auch daran mitwirken, dass die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU und die neue Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen bis zum 19. April 2016 das EMVG und bis zum 12. Juni 2016 das FTEG geändert bzw. neu gefasst werden.
Der vollständige "Jahresbericht 2014" der BNetzA kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht-2014 heruntergeladen werden.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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