09. 04. 2007
BNetzA räumt Falschauskunft zu "BEMFV-Selbsterklärungen" ein
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eingeräumt, dem Journalisten Nils Schiffhauer in Januar dieses Jahres eine unzutreffende Auskunft zu "BEMFV-Selbsterklärungen" von zwei Funkamateuren gegeben zu haben.
Nils Schiffhauer hatte am 25. November 2006 bei der BNetzA angefragt, ob ihr unter anderem von den Funkamateuren DL9KCX (Jochen Hindrichs, Vorsitzender des DARC) und DL9MH (Horst Ellgering, ehemaliger Vorsitzender des DARC) sogenannte "Anzeigen nach BEMFV" vorlägen.
(Eine "Anzeige nach BEMFV" - besser bekannt als "Selbsterklärung" - muss jeder Funkamateur, der eine ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP betreibt, bei der BNetzA einreichen - es sei denn, dass er eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung" einholt.)
Schiffhauer berief sich dabei auf das Umweltinformationsgesetz. Dieses Gesetz gibt jedem Bürger das Recht, von Behörden Auskünfte über dort vorliegende umweltrelevante Informationen zu verlangen.
Die Bundesnetzagentur antwortete am 30. Januar 2007, dass ihr von den Funkamateuren DL9KCX und DL9MH keine Anzeigen nach BEMFV vorlägen. Sie gehe deshalb davon aus, dass von diesen Funkamateuren "keine anzeigepflichtigen Amateurfunkanlagen im Sinne des § 9 BEMFV betrieben werden".
Diese Auskunft der BNetzA wurde von Schiffhauer im Packet-Radio-Netz der Funkamateure publiziert. Dies führte zu teils heftigen Reaktionen auch von Funktionären des DARC. Sie warfen Schiffhauer u.a. vor, er habe die Auskunft der Behörde "missbräuchlich" benutzt und wolle damit dem Amateurfunkdienst schaden. Schiffhauer bestritt dies energisch.
Am 4. April 2007 teilte die BNetzA Schiffhauer mit, dass ihr - entgegen der früheren Auskunft - doch Selbsterklärungen von DL9KCX und DL9MH vorlägen. Weitere Informationen zu diesen Selbsterklärungen gab die Behörde nicht bekannt, weil die betroffenen Funkamateure einer Weitergabe ihrer Daten nicht zugestimmt hatten. Die BNetzA nahm auch keine Stellung dazu, welche Umstände zu ihrer ursprünglichen Falschauskunft geführt hatten.
- wolf -
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