09.01.2010
Update: 10.01.2010
DFA kritisiert geplante europäische 12-Watt-SSB-Regelung
Die Deutsche Funk-Allianz (DFA) hat sich kritisch zu Plänen der CEPT geäußert hat, die unter anderem vorsehen, die höchstzulässige Sendeleistung von SSB-Aussendungen im CB-Funk europaweit auf 12 Watt (PEP) festzulegen.
Die DFA beruft sich bei ihrer Kritik ausschließlich auf die Meinung ihres "Beirats für Recht und Technik", Mathias Czaya. Czaya vertritt u.a. die Auffassung, dass es bei einer Heraufsetzung der zulässigen Sendeleistung zu Störungen in Geräten der Unterhaltungselektronik und auf den Rückkanälen von Kabel-Internet-Betreibern kommen könnte. Auch "Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkstrahlung" könnten sich gegen CB-Funker wenden. Vermeintliche gesundheitliche Beeinträchtigungen würden dann "standortbekannten CB-Funkern mit der höheren Sendeleistung angelastet". Ein "neues Problem" sieht Mathias Czaya in den "eigenen Standortdaten", die seiner Auffassung nach "im Zentral-Kataster der Bundesnetzagentur für jedermann abrufbar sein könnten".
Insgesamt befürchtet die DFA, dass (Zitat:) "durch die Zunahme der potentiellen Kläger (...) eine Klagewelle wie auch ein möglicher finanzieller Ruin auf die betroffenen hobbytreibenden CB-Funker aufkommen kann".
Weitere Kritikpunkte befassen sich mit der Störfestigkeit der Bordelektronik von Kraftfahrzeugen und mit der - nach Auffassung der DFA - unfallträchtigen Bedienung von SSB-Geräten während der Fahrt.
Der vollständige Beitrag der DFA ist unter http://tinyurl.com/dfa-ssb-kritik zu finden.
Worum geht es bei dem von der DFA kritisierten Projekt? Es geht darum, europaweit einheitliche ("harmonisierte") Vorschriften für den CB-Funk zu schaffen, die auch AM und SSB umfassen. Bisher gibt es eine solche europäische Regelung nur für den CB-Funk mit 40-Kanal-Geräten in der Modulationsart FM (mit sog. "CEPT-Geräten"). Schrittmacher der Reform sind u.a. die Bundesnetzagentur und die "ECBF Brüssel" sowie die CB-Funk-Hersteller Alan und Stabo. Das europäische Normungsinstitut ETSI hat bereits die CB-Funk-Normen überarbeitet und dazu einen sog. "Technical Report" erstellt, der im Internet unter http://tinyurl.com/TR102626 abgerufen werden kann. Nun müssen sich die in der CEPT zusammengeschlossenen europäischen Fernmeldeverwaltungen auf eine gemeinsame Entscheidung einigen und diese dann anschließend in ihren Ländern in nationales Recht umsetzen. Dieser Prozess ist langwierig und kann noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die CB-Hersteller haben ein großes Interesse an einer einheitlichen europäischen CB-Regelung, weil dadurch die Prüfverfahren für die Konformitätsbescheinigung und das "Inverkehrbringen" der Geräte erheblich vereinfacht werden. CB-Funker in Ländern, in denen bisher nur reine FM-Geräte erlaubt sind (z.B. Österreich), erhoffen sich von der neuen Regelung eine Erweiterung ihrer technischen Möglichkeiten.
In Deutschland ist die Modulationsart SBB im CB-Funk seit Mai 2002 mit einer Sendeleistung von 4 Watt (PEP) erlaubt (das Funkmagazin berichtete). In Spanien und Polen ist SSB bereits seit längerer Zeit mit 12 Watt (PEP) freigegeben. Eine Zunahme von Störungen durch SSB-Aussendungen ist bisher weder aus Deutschland noch aus anderen EU-Ländern gemeldet geworden.
Mit der Diskussion um die SSB-Sendeleistungserhöhung ist auch die deutsche "10-Watt-EIRP-Regelung" wieder in den Blickpunkt gerückt, die in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" festgelegt ist. Diese Regelung besagt, dass eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn die Bundesnetzagentur dafür eine sog. "Standortbescheinigung" ausgestellt hat (Ausnahme: Amateurfunkanlagen). In der Standortbescheinigung sind Mindestabstände rund um die Antenne verzeichnet, die Personen einhalten müssen, damit sie (nach Ansicht des Behörde) nicht durch elektromagnetische Wellen geschädigt werden. Der EIRP-Wert ist eine theoretische Rechengröße, die sich aus der Senderausgangsleistung und dem Gewinn der Antennenanlage (bezogen auf eine theoretische punktförmige Antenne) ergibt. Ein Wert von 10 Watt EIRP wird bereits von herkömmlichen CB-Funkanlagen mit einer Senderausgangsleistung von 4 Watt erreicht, wenn die Antennenanlage einen Gewinn von knapp 4 dBi aufweist. Das Ausstellen einer Standortbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Bearbeitung des Antrags kostet derzeit 73 Euro, jede zu bewertende Antenne 92 Euro (im Falle einer Funkanlage mit einer Antenne also insgesamt 165 Euro.), sofern keine Messungen vor Ort anfallen. Jährliche Beiträge werden nicht erhoben. Die Standorte von Funkanlagen mit Standortbescheinigung sind in einer Datenbank der BNetzA gespeichert und können - anonymisiert und mit einer Ungenauigkeit von bis zu 80 Metern - auf einer Karte im Internet unter http://emf.bundesnetzagentur.de abgerufen werden. Adressdaten werden nicht öffentlich bekanntgegeben, sondern nur Gemeinden, Kommunen und Landesbehörden für deren örtlichen Zuständigkeitsbereich zugänglich gemacht.
- wolf -
Update vom 10.01.2010:
Auch der Deutsche
Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) hat sich
offenbar mit dem Thema "12 Watt SSB im CB-Funk"
befasst. Der Verein gibt auf seiner Homepage bekannt,
dass er selbst "in verschiedenen nationalen Gremien
mitarbeitet, in denen ebenfalls Entscheidungen darüber getroffen
werden". Deshalb habe er "kurzfristig am 05.01.2010 bei
den Mitgliedsvereinigungen eine Umfrage (...) gestartet."
Das Ergebnis der Umfrage werde "ausgewertet und als Eingabe
an die zuständigen Stellen weitergeleitet".
© FM-FUNKMAGAZIN
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