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Hobbyfunk-News


08.12.2007

Geänderte TKG- und EMVG-Beiträge für 2003 und 2004

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Wirkung vom 8. Dezember 2007 die sogenannte "Frequenzschutzbeitragsverordnung" geändert.

In dieser Verordnung sind auch geänderte Frequenznutzungs-Beiträge ("TKG-Beiträge") und EMVG-Beiträge für die Jahre 2003 und 2004 enthalten. Ursprünglich waren diese Beiträge bereits im Mai 2004 festgelegt worden. Offenbar aufgrund von Gerichtsurteilen hat die BNetzA die Beitragshöhe jetzt neu berechnet.

Für den CB-Funk und den Amateurfunk sind in der geänderten Verordnung folgende Beiträge festgesetzt:

CB-Funk:
TKG- und EMVG-Beitrag für das Jahr 2003: 8,99 Euro
(TKG: 6,63 Euro, EMVG: 2,36 Euro)
TKG- und EMVG-Beitrag für das Jahr 2004: 16,30 Euro
(TKG: 13,80 Euro, EMVG: 2,50 Euro)

Amateurfunk:
TKG- und EMVG-Beitrag für das Jahr 2003: 18,50 Euro
(TKG: 1,18 Euro, EMVG: 17,32 Euro)
TKG- und EMVG-Beitrag für das Jahr 2004: 21,80 Euro
(TKG: 2,90 Euro, EMVG: 18,90 Euro)

Wichtig: Der CB-Funk ist seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung weitgehend beitragsfrei. Die genannten Beiträge beziehen sich nur auf die Inhaber von Einzelfrequenzzuteilungen für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 in den sog. Schutzzonen.

Diese Beiträge gelten für Beitragsbescheide, die seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen wurden.

Verwaltungsgerichte hatten in der Vergangenheit schon mehrfach TKG- und EMVG-Beitragsbescheide aufgehoben (das Funkmagazin berichtete), weil die Bemessung der Beitragshöhe in der zugrunde liegenden Beitragsverordnung fehlerhaft war.

- wolf -

 

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